Ausbildung zur/zum Justizfachwirt/-in (m/w/d)
- Veröffentlicht am 16.11.2024
Als Justizfachwirt/-in Menschen zu ihrem Recht verhelfen?
Starte Deine Ausbildung beim Oberlandesgerichtsbezirk Köln.
Justizfachwirte (m/w/d) übernehmen wichtige und vielseitige Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und Justizfachangestellten. Sie sind meist die erste Anlaufstelle für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger.
Deine Aufgaben als Justizfachwirt/-in (m/w/d) auf einen Blick:
Als Justizfachwirt/-in (m/w/d) unterstützt Du die Gerichte sowie Staatsanwaltschaften schwerpunktmäßig in der Organisation und Verwaltung. Du bildest die Brücke zwischen den Richter/-innen und den Bürger/-innen! Während Deiner Ausbildung zeigen wir Dir alles, damit Du anschließend die Verantwortung in vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben übernehmen kannst. Dazu gehören zum Beispiel:
- (E)-Akten zu Zivil- und Strafsachen bearbeiten
- Auskunft an Prozessbeteiligte erteilen und deren Erklärung aufnehmen
- Gerichtskosten berechnen und einfordern sowie Zeugenentschädigungen festsetzen
- Dem Bundesamt für Justiz Verurteilungen mitteilen und Eintragungen ins Führungszeugnis veranlassen
Die Ausbildung im Detail:
Die zweijährige Ausbildung besteht aus wechselnden Blöcken mit:
- insgesamt 14 Monaten praktischer Ausbildung in Gerichten und Staatsanwaltschaften und
- 10 Monaten Begleitunterricht im Ausbildungszentrum der Justiz in Essen. Hier kannst Du auf Wunsch zusammen mit anderen angehenden Justizfachwirtinnen und –fachwirten wohnen und lernen
Was wir Dir bieten:
- 1.450 € brutto während der Ausbildung
- möglichst wohnortnahe Ausbildung
- feste Ansprechpersonen und einen hohen Praxisanteil während Deiner Ausbildung.
- sehr gute Übernahmechancen.
- einen krisensicheren und abwechslungsreichen Beruf, der nie langweilig wird.
- sehr gute Weiterentwicklungsmöglichkeiten beispielsweise zum Gerichtsvollzieher (m/w/d) oder Diplom-Rechtspfleger (m/w/d)
Das solltest Du mitbringen:
- Fachoberschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Schulabschluss
- Spaß an der deutschen Sprache und Rechtschreibung, daneben ein Händchen für Zahlen
- Freude an der Arbeit im Team und am Umgang mit Menschen
- Organisationsgeschick, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit
Für die Verbeamtung:
- Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
- Zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe bist Du noch nicht 42 Jahre alt
Starte Deine Zukunft mit uns ab September 2025. Für Deinen wohnortnahen Ausbildungsplatz bewirbst Du Dich zentral beim Oberlandesgericht Köln. Unser Bewerbungsportal öffnet am 01.06.2024.
Ansprechperson für Rückfragen:
Ansprechpersonen:
Natalie Mießeler, Tel. +49 221 7711-806
E-Mail: ausbildung@olg-koeln.nrw.de
Internet: www.olg-koeln.nrw.de
Zusätzliche Informationen findest Du unter: www.justiz-karriere.nrw
Jetzt bewerben!
Unser Bewerbungsportal ist jedes Jahr vom 1. Juni bis zum 31. März im Folgejahr geöffnet. Dort kannst Du Deine Bewerbungsunterlagen, bestehend aus einem Motivationsschreiben, Lebenslauf, sowie Zeugnissen, bequem online einreichen.
Über uns:
Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.