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Freie Ausbildungsplätze 2025
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Oberlandesgericht Dresden Ständehaus

Rechtspflegestudium 2025 (m/w/d)

Sep 2025
  • Veröffentlicht am 05.06.2024
  • Alle Abschlüsse

Rechtspflegestudium 2025 (m/w/d)

Studium zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger (m/w/d)

Beamtenausbildung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene der Fachrichtung Justiz mit fachlichem Schwerpunkt Justizdienst

Das Oberlandesgericht Dresden sucht für die sächsischen Justizbehörden für den Ausbildungsbeginn 1. September 2025 zukünftige Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.

In der sächsischen Justiz arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unter-schiedlichen Berufsgruppen und Beamtenlaufbahnen. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene und nehmen als selbständiges Organ der Rechtspflege die durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Dabei sind sie sachlich unabhängig und in ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden. Durch die sachliche Unabhängigkeit unterschiedet sich ihre Stellung von der in Berufen der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene anderer Verwaltungszweige.

Die sächsische Justiz bietet Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz, sondern auch eine große Bandbreite anspruchsvoller Aufgaben in der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit.

Dazu gehören beispielsweise:

- die Durchführung von Insolvenzverfahren und die Leitung der anstehenden Termine,
- die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen,
- die Kontrolle der Arbeit von Vormündern, Betreuerinnen und Betreuern,
- die Festsetzung von Kindesunterhalt in vereinfachten Verfahren,
- die Eintragung von Eigentumsänderungen an Grundstücken im Grundbuch,
- die Zwangsversteigerungen von Grundstücken sowie
- die Überwachung der Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen.

Auch in der Justiz- und der Gerichtsverwaltung können Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zum Einsatz kommen. Sie sind dann beispielsweise für Haushalts- oder Personalfragen zuständig und arbeiten als Bezirksrevisoren oder Gerichtsvollzieherprüfungsbeamte.

Studium:

Zu Beginn des Studiums erfolgt die Ernennung zur Rechtspflegeranwärterin bzw. zum Rechtspflegeranwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und umfasst Fachstudien und berufspraktische Zeiten.

Die Fachstudienzeit beträgt insgesamt 24 Monate und wird an der Hochschule Meißen (FH) absolviert. Während der Fachstudienzeiten werden Sie von erfahrenen Dozentinnen und Dozenten unterrichtet. Sie können bei Bedarf vor Ort einen Wohnheimplatz in Anspruch nehmen.

Die berufspraktische Ausbildung umfasst insgesamt 12 Monate und erfolgt an Amtsgerichten bzw. Staatsanwaltschaften, die möglichst wohnortnah liegen. Dort werden Sie von Praktikern betreut und können bereits eigene Fälle unter Aufsicht bearbeiten.

Während des Vorbereitungsdienstes werden Bezüge gezahlt, welche derzeit monatlich 1.433,69 EUR brutto betragen und sich ggf. durch Familienzuschläge noch erhöhen können.

Zulassungsvoraussetzungen:

- die allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ein anderer zum Hochschulzugang berechtigender Bildungsstand
- die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (deutsche Staatsangehörigkeit, gesundheitliche und persönliche Eignung, am Tag der Einstellung 42. Lebensjahr nicht vollendet*)

Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbung:

Wir freuen uns auf interessierte Bewerberinnen und Bewerber, die mit Entscheidungsfreudigkeit, Aufgeschlossenheit und Verantwortungsbewusstsein zu einer gut funktionierenden Justiz in Sachsen beitragen wollen.

Melden Sie sich bitte unter www.hsf.sachsen.de/studium/zugangsvoraussetzungen-und-bewerberportal/studium-in-meissen/ für die Zulassung zum Auswahltest an. Nach erfolgtem Test erhalten Sie vom Oberlandesgericht Dresden weitere Informationen.

Für weitere Auskünfte und Informationen können Sie uns unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren:

ausbildung@olg.justiz.sachsen.de.

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sind auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Dresden (Datenschutz - Oberlandesgericht Dresden - sachsen.de) einsehbar.

*Ausnahmen gem. § 7 Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG)

Bei Interesse bitte Anmeldung zum Auswahltest unter www.hsf.sachsen.de bis 31. Januar 2025.

Oberlandesgericht Dresden

Ref. V.1 – Aus- und Fortbildung

Schloßplatz 1

01067 Dresden

Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Anja Ehrlich Telefon: +49 351 446-1271 zur Verfügung.

Web: www.justiz.sachsen.de/olg

Standorte

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