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Freie Ausbildungsplätze 2025
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Justizfachwirtausbildung 2025 (m/w/d)

Sep 2025
  • Veröffentlicht am 05.06.2024
  • Duale Ausbildung
  • Alle Abschlüsse

Justizfachwirtausbildung 2025 (m/w/d)

Ausbildung zur Justizfachwirtin/zum Justizfachwirt (m/w/d)

Beamtenausbildung der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene der Fachrichtung Justiz mit fachlichem Schwerpunkt Justizdienst

Das Oberlandesgericht Dresden sucht für die sächsischen Justizbehörden für den Ausbildungsbeginn 1. September 2025 zukünftige Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte.

Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte arbeiten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Neben der Wahrnehmung von Aufgaben in eigener Zuständigkeit werden sie vorbereitend und unterstützend für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig. Sie sind erste Ansprechpartnerin bzw. erster Ansprechpartner für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger.

Die sächsische Justiz bietet Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz, sondern auch eine große Bandbreite anspruchsvoller Aufgaben in der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

- Anlegung und Verwaltung der Akten,
- Überwachung von Fristen und Terminen,
- Protokollführung in Gerichtsverhandlungen,
- Beantwortung von telefonischen und persönlichen Anfragen der Verfahrensbeteiligten,
- Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen,
- Bewirkung der Zustellung von Schriftstücken und der Ladung von Parteien, Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständigen,
- Erteilung von Beschluss- und Urteilsausfertigungen,
- Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten,
- Berechnung und Festsetzung der Entschädigung für Zeuginnen und Zeugen und der Vergütung von Sachverständigen,
- Mitwirkung bei der Führung der öffentlichen Register bei Gerichten (z.B. Grundbuch-, Handels- und Vereinsregister).

Ausbildung:

Zu Beginn der Ausbildung erfolgt die Ernennung zur Justizsekretäranwärterin bzw. zum Justizsekretäranwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und umfasst Fachtheorie und berufspraktische Zeiten.

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens acht Monate und wird am Ausbildungszentrum Bobritzsch absolviert. Während der fachtheoretischen Ausbildungsabschnitte werden Sie von erfahrenen Dozentinnen und Dozenten am Ausbildungszentrum unterrichtet. Sie können bei Bedarf vor Ort einen Wohnheimplatz in Anspruch nehmen.

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 14 Monate und erfolgt an Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen, die möglichst wohnortnah liegen. Dort werden Sie von Praktikern betreut und können bereits eigene Fälle unter Aufsicht bearbeiten. In den EDV-Praktika, die den fachpraktischen Ausbildungsabschnitten vorgeschaltet sind, erhalten Sie Schulungen im Umgang mit justizspezifischen EDV-Programmen.

Während des Vorbereitungsdienstes werden Bezüge gezahlt, welche derzeit monatlich 1.378,41 EUR brutto betragen und sich ggf. durch Familienzuschläge noch erhöhen können.

Was Sie mitbringen müssen:

- mindestens die mittlere Reife oder einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand (Sie sollten über gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik verfügen.)
- die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates, gesundheitliche und persönliche Eignung, am Tag der Einstellung 42. Lebensjahr nicht vollendet*)
- Verantwortungsbewusstsein, Engagement, Teamfähigkeit, Aufgeschlossenheit und Freude bei dem Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern

Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbung:

Wir freuen uns auf interessierte Bewerberinnen und Bewerber, die mit Aufgeschlossenheit und Verantwortungsbewusstsein zu einer gut funktionierenden Justiz in Sachsen beitragen wollen.

Melden Sie sich bitte unter www.hsf.sachsen.de/studium/zugangsvoraussetzungen-und-bewerberportal/ausbildungen-in-bobritzsch/ für die Zulassung zum Auswahltest an.

Nach erfolgtem Test erhalten Sie zeitnah vom Oberlandesgericht Dresden weitere Informationen.

Für weitere Auskünfte und Informationen können Sie uns unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren:

ausbildung@olg.justiz.sachsen.de.

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sind auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Dresden (Datenschutz - Oberlandesgericht Dresden - sachsen.de) einsehbar.

*Ausnahmen gem. § 7 Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG)

Bei Interesse bitte Anmeldung zum Auswahltest unter www.hsf.sachsen.de bis 31. Januar 2025.

Oberlandesgericht Dresden

Ref. V.1 – Aus- und Fortbildung

Schloßplatz 1

01067 Dresden

Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Susanne Dittmann Telefon: +49 351 446-1278 zur Verfügung.

Web:www.justiz.sachsen.de/olg

Standorte

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