Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d)
- Veröffentlicht am 13.11.2024
- Schulische Ausbildung
Was macht uns besonders?
Alloheim bietet hochwertige Leistungen in der Pflege für verschiedene Altersgruppen sowie im Betreuten Wohnen für Senioren. Der übergreifende inhaltliche Anspruch „Wir dienen Ihrer Lebensqualität“ gilt im Hinblick auf unsere Bewohner, aber auch für den Umgang mit Mitarbeitern, Lieferanten, Kooperationspartnern und für unsere Beziehungen zum direkten Umfeld unserer Seniorenresidenzen. Wir verfügen über eine herausragende Pflegekompetenz, die neben der stationären und mobilen Pflege für Senioren auch Angebote in der Spezialpflege umfasst. Als starke, dynamisch wachsende Gruppe mit aktuell 223 stationären Pflegeeinrichtungen, 77 Standorten mit Betreutem Wohnen und 25 Ambulanten Pflegediensten gehört Alloheim zu den größten privaten Anbietern in Deutschland. Das Unternehmen beschäftigt derzeit rund 20.000 Mitarbeiter. Auch aufgrund unserer Größe haben Mitarbeiter die Chance, ihre Karriere bestmöglich zu gestalten. Durch zahlreiche Fort- und Weiterbildungsangebote ergeben sich Aufstiegschancen am gleichen Standort oder durch Standortwechsel.
Ihre Aufgaben:
- Speisenzubereitung und Service
- Bestellung, Lagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln
- Dekoration von Tisch und Räumen
- Bedienung des Gastes in Restaurant und Café
- Reinigung von Bewohnerzimmern, Aufenthalts-, Therapie- und Büroräumen, Treppen und Aufzügen
- Bettenendreinigung und Aufbereitung
- Grundreinigung und Beschichtung von Fußböden
- Wäscheversorgung und Wäscheverteilun
Ihr Profil:
- Eine erfolgreich abgeschlossene Schulausbildung
- Gesundheitliche Eignung, Einsatzbereitschaft und Flexibilität
- Teamfähigkeit, Freundlichkeit und Einfühlungsvermögen im Umgang mit unseren Bewohnern
- Einsatzbereitschaft und Flexibilität
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Die Angaben beziehen sich stets auf alle Geschlechter.
Bitte verstehen Sie, dass wir Bewerbungen von Bewerbern ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis nicht berücksichtigen können.