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Freie Ausbildungsplätze 2025
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Oberlandesgericht Oldenburg

Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d)

Okt 2025 26135 Oldenburg (Oldb)
Veröffentlicht am 15.08.2024 Alle Abschlüsse

Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d)

Wir suchen zum 1. Oktober 2025 nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Aufgabenbereiche
Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile.

Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für

- die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht)
- die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht)
- die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt)
- die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht)
- die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum an Tätigkeitsbereichen.

Ausbildungsorte sind die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim sowie die Amtsgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg. Eine Karte finden Sie hier (https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/gerichte_des_bezirks/gerichte-des-bezirks-156472.html) . Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie:

- gerne Entscheidungen treffen,
- über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen,
- gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und
- kontaktfähig und flexibel sind.

Wir bieten Ihnen u. a.

- ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten),
- ein gutes Einkommen schon während des Studiums (derzeit mtl. 1.319,74€ brutto),
- einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
- familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
- gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar: Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3/apply.jsp?id=000830de&dbv3_man=JUV)

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an E-Mail schreiben oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
Die Präsidentin
Postfach 92 21
26140 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.

Ihrer Bewerbung bitte ich folgende Unterlagen beizufügen:

- ein Bewerbungsanschreiben
- einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
- ggf. eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- ggf. Kopien der Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung
- Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen (https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/download/155730)
- Einwilligungsformblatt Online-Test Rechtspflegerdienst, barrierefrei (https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/download/158983)  (PDF)

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Standort

Oberlandesgericht Oldenburg, 26135 Oldenburg (Oldb), Deutschland

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