Ausbildung zum*zur Pflegefachmann*frau 01.08.2025
- Veröffentlicht am 07.11.2024
- Schulische Ausbildung
- 3 freie Stellen
Zum 01.08.2025 suchen wir neue Auszubildende für die Ausbildung zum*zur Pflegefachmann*frau!
Während der Ausbildung lernst du z.B. folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden ein vielseitiges und interessantes Berufsfeld kennen, das sich an modernen Dienstleistungskriterien orientiert und gute Weiterbildungsmöglichkeiten bietet. Durch die Ausbildung erwerben die Schüler*innen berufsspezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die ganzheitliche Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersgruppen steht im Vordergrund.
Der theoretische Ausbildungsteil wird an einer Berufsfachschule absolviert.
Der praktische Ausbildungsteil findet in den Städtischen Alten- und Pflegezentren der Landeshauptstadt statt sowie bei deren Kooperationspartner*innen:
Pflegezentrum Herta-Meyer-Haus
Berggartenstraße 2
30419 Hannover
E-Mail: Herta-Meyer-Haus@Hannover-Stadt.de
http://www.herta-meyer-haus.de
Pflegezentrum Heinemanhof
Heinemanhof 1-2
30559 Hannover
E-Mail: Heinemanhof@Hannover-Stadt.de
http://www.heinmanhof.de
Seniorenzentrum Willy-Platz-Heim
Im Heidkampe 20
30659 Hannover
E-Mail: Willy-Platz-Heim@Hannover-Stadt.de
http://www.willy-platz-heim.de
Margot-Engelke-Zentrum mit Hausgemeinschaften Devrientstraße
Geibelstraße 90
30173 Hannover
E-Mail: Margot-Engelke-Zentrum@Hannover-Stadt.de
http://www.margot-engelke-zentrum.de
Anni-Gondro-Pflegezentrum im Eichenpark
Stadtparkallee 16
30853 Langenhagen
E-Mail: anni-gondro-pflegezentrum@Hannover-Stadt.de
http://www.anni-gondro-pflegezentrum.de
Hausgemeinschaften Klaus-Bahlsen-Haus
Klein-Buchholzer Kirchweg 11
30659 Hannover
E-Mail: Klaus-Bahlsen-Haus@Hannover-Stadt.de
http://www.klaus-bahlsen-haus.de
Voraussetzungen für den Besuch der Berufsfachschule:
- Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder
- Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens eine zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer*in oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird, oder
- eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung.
Weitere Informationen sind zu finden auf: