Duales Studium Zur Diplom-Rechtspflegerin/zum Diplom-Rechtspfleger in der bayerischen Justiz
- Veröffentlicht am 10.04.2025
- Duales Studium
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Die bayerische Justiz bei dem Oberlandesgerichten München bietet an den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften im gesamten Bezirk zum 1. September 2025 Plätze für das duale Studium zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) bzw. zum Diplom-Rechtspfleger (FH) (m/w/d).
Justiz: Ich mach‘ Gerechtigkeit und bewirke etwas für die Gemeinschaft!
Gerechtigkeit machen, ganz konkret: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übernehmen viele Aufgaben, die früher zum Beispiel der Richterin oder dem Staatsanwalt vorbehalten waren. Von Nachlasssachen (= alles rund ums Erben und Vererben) bis zur Zwangsversteigerung.
Ein anspruchsvoller Mensch-zu-Mensch-Beruf, der mit vielfältigen Möglichkeiten, großem Freiraum und Verantwortung punktet. Außerdem genießen Sie alle Vorzüge und die Sicherheit der Verbeamtung.
Duales Studium in Starnberg: In nur 3 Jahren zum Wunschberuf.
• 3-jähriges Studium im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Wenn Sie erfolgreich abschließen, werden Sie in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe und dann auf Lebenszeit übernommen.
• Wechsel zwischen Theorie an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Rechtspflege in Starnberg (https://www.hfoed.bayern.de/rpfl/studium/rechtspflege/index.html) und Berufspraxis beim Amtsgericht und bei der
Staatsanwaltschaft.
• Kostenfreie Unterkunft an der Hochschule in Starnberg, in Traumlage zwischen München
und dem Alpenvorland. Für Verpflegung wird gesorgt.
WAS WIR IHNEN BIETEN
• Attraktive Anwärterbezüge während des Studiums (1.563,85 € brutto/Monat)
• Weihnachtsgeld, Zuschläge (z. B. Orts- und Familienzuschlag) und Zulagen
• Vermögenswirksame Leistungen
• Krisensicherer Job mit flexibler Arbeitszeitgestaltung
• Interessante und vielseitige Einsatzmöglichkeiten in den verschiedenen
Gerichtsabteilungen und bei den Staatsanwaltschaften sowie Karrierechancen
• Verantwortungsvolle Aufgaben, sachlich unabhängig (= nur dem Gesetz unterworfen)
• Vielfältige Fortbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
DAS SOLLTEN SIE MITBRINGEN
• Allgemeine Fachhochschulreife, eine andere Hochschulreife oder einen als gleichwertig
anerkannten Bildungsstand
• Deutsche Staatsangehörigkeit
• Erfüllung der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen
• Erfolgreiche Teilnahme an einem „Strukturierten Interview“ (= Bewerbungsgespräch)
• Fit in Kommunikation, Teamfähigkeit, Entscheidungsfreude, Verantwortungsbereitschaft
Für den Studienbeginn am 1. September 2025: jetzt bewerben
- Hierzu Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kopien von Schul- und Prüfungszeugnissen und ggf. Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung
elektronisch oder schriftlich an
Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts München, 80097 München
Bewerbung.Rechtspflegerdienst@olg-m.bayern.de
Frau Graf (Tel. 089/5597-7531) oder Frau Sönmezgök (Tel. 089/5597-2250)
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Justiz in Bayern (https://www.justiz.bayern.de/) https://www.mach-gerechtigkeit.de/ Ich mach' Gerechtigkeit (https://www.mach-gerechtigkeit.de/)
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern.
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Standorte
Oberlandesgericht München, 84453 Mühldorf am Inn, Deutschland
Oberlandesgericht München, Rosenheim, Oberbayern, Deutschland
Oberlandesgericht München, Traunstein, Oberbayern, Deutschland
Oberlandesgericht München, 83410 Laufen, Salzach, Deutschland