Ein Einstellungstest wird voraussichtlich im September/Oktober 2024 stattfinden.
Mit Recht in die Zukunft: Ausbildung in der Justiz 2025.
Schulabschluss - und nun? Wenn Sie gerne wichtige organisatorische und verwaltende Aufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften übernehmen möchten, bewerben Sie sich ab sofort online für einen Ausbildungsplatz 2025 zur bzw. zum Justizfachangestellte/n (m/w/d).
Ausbildungsbeginn ist der 01.09.2025.
Wer gerne eigenverantwortlich arbeitet und entscheidungsfreudig ist, für den könnte der anspruchsvolle Beruf der Justizfachangestellten oder des Justizfachangestellten (m/w/d) genau das Richtige sein.
Was macht man in diesem Beruf?
Justizfachangestellte (m/w/d) nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind überwiegend in Service-Einheiten in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Nachlass, Vormundschaft und Betreuungen sowie Register tätig.
Justizfachangestellte (m/w/d) haben u. a. folgende berufliche Fähigkeiten, sie
- setzen Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert ein, - erteilen Auskünfte, - nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf, - führen Registraturarbeiten durch, - führen Dateien und Karteien, - bearbeiten Posteingang und -ausgang, - berechnen, vermerken und überwachen Fristen, - gewähren Akteneinsicht, - fertigen Schriftstücke aus und beglaubigen Schriftstücke, - veranlassen Veröffentlichungen, - erheben statistische Daten, - veranlassen Zustellungen und überwachen deren Ausführung, - erstellen Protokolle, - berechnen Kosten, - überwachen Zahlungseingänge.
Die Ausbildung umfasst büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben. Diese findet überwiegend in Service-Einheiten bei Gerichten statt. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 1/2 Jahre.
Der Berufsschulunterricht erfolgt beim Berufskolleg der Stadt Hagen in der Kaufmannsschule II. Die praktische Ausbildung wird beim Amtsgericht Iserlohn (zeitweise auch beim Amtsgericht Hagen) und der Staatsanwaltschaft Hagen durchgeführt.
Einstellungsvoraussetzung ist eine augenärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die/der Auszubildende an einem Bildschirmarbeitsplatz tätig werden kann.
Vergütung: Die Ausbildungsvergütung beträgt zurzeit im ersten Ausbildungsjahr 1.086,82 Euro, im zweiten Jahr 1.140,96 Euro und 1.190,61 Euro im dritten Jahr.
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