5 Fakten zu deinem Ausbildungsvertrag
Deine Bewerbung war der Hit und im Vorstellungsgespräch konntest du restlos überzeugen: Deine Ausbildung ist dir sicher! Der nächste Schritt ist jetzt, mit deinem Ausbildungsvertrag den Sack zuzumachen. Damit nicht auf den letzten Metern noch etwas schiefgeht, haben wir für dich alles Wichtige zum Thema Ausbildungsvertrag in fünf Punkten zusammengefasst.
Fakt 1: Der Ausbildungsvertrag ist bindend
Der Ausbildungsvertrag regelt das Ausbildungsverhältnis zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb. Alle rechtlichen Rahmenbedingungen sind in diesem schriftlich festgehalten und deswegen für beide Seiten bindend. Verstößt eine Seite gegen einen Paragrafen des Vertrages, kann im schlimmsten Fall das Ausbildungsverhältnis beendet werden und der Fall eine Klage der Gegenseite nach sich ziehen.
Das passiert doch eher in seltenen Fällen – dennoch solltest du deinen Vertrag aufmerksam durchlesen und die Bedingungen deiner Ausbildung kennen. Denn nur so weißt du auch, welche Pflichten dein Arbeitgeber dir gegenüber erfüllen muss, und kennst deine Rechte.
Fakt 2: Keine Ausbildung ohne Vertrag
Um zu wissen, was dich in der Ausbildung erwartet und welche rechtlichen Regelungen getroffen worden sind, ist es wichtig, dass du den Ausbildungsvertrag vor dem ersten Arbeitstag in den Händen hältst und unterschrieben hast. Nach Paragraf 10 und 11 des Berufsbildungsgesetzes wurde zwar schon mit der Zusage zur Ausbildung ein mündlicher Vertrag getroffen, diese muss jedoch schriftlich bestätigt werden.
Falls es dein Ausbildungsunternehmen nicht so genau mit der Zeit nimmt, melde dich spätestens zwei Wochen vor deinem Ausbildungsbeginn telefonisch und erkundige dich nach deinem Vertrag.
Fakt 3: Schriftliche oder elektronische Unterschrift
Wichtig ist, dass dir dein Ausbildungsvertrag vorgelegt wird – schriftlich oder elektronisch. Du und dein Ausbilder müssen den Vertrag unterschrieben. Nur so ist der Ausbildungsvertrag gültig. Bei einem digitalen Vertrag muss gewährleistet sein, dass du den Vertrag speichern und ausdrucken kannst. Außerdem braucht dein Ausbilder eine Empfangsbestätigung von dir.
Bist du bei Beginn deiner Ausbildung noch minderjährig, müssen deine Eltern oder ein anderer Erziehungsberechtigter dem Ausbildungsvertrag zustimmen und ihn ebenfalls unterschreiben.
Fakt 4: Festgelegte Angaben für den Ausbildungsvertrag
Nach Paragraph 11 des Berufsbildungsgesetzes gibt es festgelegte Mindestangaben, die jeder Ausbildungsvertrag enthalten muss. Dazu zählen:
Die Art der Berufstätigkeit sowie die sachliche und zeitliche Gliederung und das Ziel der Berufsausbildung.
Also: Welche Ausbildung machst du? Wie oft bist du im Betrieb, in der Berufsschule oder an einer Hochschule? Welche Kenntnisse wirst du erlernen? Und was sollst du am Ende deiner Ausbildung können?Der Beginn und die Dauer der Berufsausbildung: Wann beginnt und wann endet deine Ausbildung, wie lange dauert sie also insgesamt?
Die Dauer der täglichen Ausbildungszeit: Wie lange bist du am Tag in deinem Betrieb beschäftigt?
Die Dauer der Probezeit, wobei diese nicht vier Monate überschreiten darf: Wie lange bist du in der Probezeit und von wann bis wann ist diese?
Die Höhe der Ausbildungsvergütung und wie und wann diese gezahlt wird: Wie viel verdienst du in deiner Ausbildung? Wann wird dir dein Lohn gezahlt? Und wird dir dieser überwiesen oder bar übergeben?
In den meisten Fällen erhältst du deinen Lohn per Überweisung auf dein Bankkonto zum ersten oder in der Mitte des Monats.Die Anzahl der Urlaubstage, das heißt wie viele Urlaubstage hast du im Jahr? Achte hierbei darauf, ob von Arbeitstagen oder von Werktagen die Rede ist.
Welche Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden. Bist du vielleicht auf Montage oder beim Kunden vor Ort unterwegs, muss das in deinem Vertrag vermerkt sein.
Die Voraussetzungen für eine Kündigung des Ausbildungsvertrages sowie Angaben zu Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Hier ist wichtig, dass du weißt, wie und wann du deinen Ausbildungsvertrag kündigen kannst sowie dass Angaben, welche tarifvertraglichen Regelungen deine Branchen vorgeben, enthalten sind.
Die beliebtesten Ausbildungs- und Studienbereiche.
Fakt 5: No-Gos im Ausbildungsvertrag
Es gibt auch Ausbildungsbetriebe, die unzulässige Regelungen in den Ausbildungsvertrag schreiben. Kontrolliere deswegen deinen Vertrag auf folgende Punkte:
Dein Gehalt oder deine Urlaubstage dürfen nicht niedriger oder weniger sein, als in den tarifvertraglichen Regelungen deiner Branche vorgegeben.
Du musst nicht für irgendwelche Entgelte in deiner Ausbildung aufkommen, zum Beispiel für Zusatzkurse.
Du musst nicht automatisch nach dem Abschluss deiner Ausbildung für den Ausbildungsbetrieb arbeiten.
Es dürfen keine Angaben gemacht werden, dass du nach deiner Ausbildung deinen gewünschten Beruf nicht oder nur eingeschränkt ausüben darfst.
Es darf nicht angegeben werden, dass du den Vertrag nicht von dir aus kündigen darfst.
Es dürfen keine Schadensersatzansprüche an dich gestellt werden, die vorab eingeschränkt, ausgeschlossen oder durch Pauschalbeiträge reguliert sind.