Krankenversichert im dualen Studium
Familienversicherung, studentische, gesetzliche oder private Krankenversicherung? Wenn du dich auch fragst, wie deine Möglichkeiten und die Regelungen bei der Krankenversicherung im dualen Studium aussehen, dann kannst du alles dazu hier nachlesen.
Sozialversicherungspflicht im dualen Studium
In allen Modellen des dualen Studiums werden duale Studenten wie Arbeitnehmer oder eben Azubis behandelt und bekommen eine Vergütung. Das heißt, dass du damit sozialversicherungspflichtig bist. Das gilt während der Praxisphasen genauso wie in den Theoriephasen.
Es gibt also keine Ausnahmen! Beiträge werden in den folgenden Versicherungen fällig:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Diese Beiträge führt dein Arbeitgeber automatisch jeden Monat ab, sodass du dich nicht weiter darum kümmern musst. Doch gerade das Thema Krankenversicherung ist oftmals verwirrend für angehende duale Studenten, weshalb wir dir die Möglichkeiten und Auswirkungen hier näher erläutern.
Eingeschränkte Wahl der Krankenversicherung
Studentische Krankenversicherung
Rechtlich gesehen sind dual Studierende keine normalen Studenten. Aufgrund der Menge an Praxis giltst du als Arbeitnehmer und kannst somit auch keine studentische Krankenversicherung abschließen, die ungefähr 120–140 Euro monatlich kostet.
Familienversicherung
Die kostenlose Familienversicherung ist nur unter zwei Bedingungen möglich:
- Du bist unter 25
- Du verdienst monatlich weniger als 556 Euro (Geringverdiener)
Da du aber als dualer Student mit einem weitaus höheren Gehalt rechnen kannst, musst du dich auf jeden Fall um eine eigene Krankenversicherung kümmern.
Private Krankenversicherung
Während reguläre Studenten/innen sich von der Krankenversicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen befreien lassen können, um so einer privaten Krankenversicherung beizutreten, gibt es diese Möglichkeit für duale Studenten/innen leider nicht.
Warst du bisher jedoch privat versichert, kannst du eine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung beantragen. Auf diese Weise kannst du nach der Ruhezeit wieder in den alten Tarif zurückkehren. Ob das jedoch sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Beitragshöhe der Anwartschaft
- Zeitdauer, bis dein Gehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet
- Berufsrichtung (angehender Beamter vs. Angestellter)
- Familienplanung
- Risiken der Einkommensverminderung (wie zum Beispiel Kurzarbeit)
Gesetzliche Krankenversicherung
Bleibt also nur noch die gesetzliche Krankenversicherung. Immerhin hast du hier freie Auswahl bei der Krankenkasse. Grundsätzlich ist in den gesetzlichen Krankenversicherungen ein Beitragssatz von 14,6% festgeschrieben. Das teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jeder übernimmt also 7,3%. Dazu kommt noch ein Zusatzbeitrag, den du allein zahlen musst. Dieser kann zwischen den Kassen stark variieren – von 0,9% bis 3,9% ist alles möglich.
Um dir ein paar Anhaltspunkte zu geben, folgt hier eine Auflistung der entsprechenden Beiträge zur Krankenversicherung:
BRUTTO | BEITRAG |
---|---|
500 Euro | 41,50 Euro |
700 Euro | 58,10 Euro |
800 Euro | 66,40 Euro |
1000 Euro | 83,00 Euro |
Die Werte basieren auf den folgenden Bedingungen: Jahr 2024, Zusatzbeitrag 1,0%
Freie Wahl der Krankenkasse
Genau wie jeder andere Arbeitnehmer auch kannst du dir als dualer Student die Krankenkasse frei aussuchen. Die Wahlfreiheit dient dazu, dass die Krankenkassen einen Ansporn haben, die Qualität ihrer Angebote hochzuhalten und Zusatzangebote anzubieten. Es lohnt sich also, das Leistungsangebot genauso wie die Höhe der Zusatzbeiträge genau unter die Lupe zu nehmen!
Hast du dich für eine Krankenkasse entschieden, teilst du deine Wahl einfach der Personalabteilung mit. Die Beträge werden dann direkt von deinem Bruttolohn abgezogen. Keine Sorge – eine genaue Aufstellung findest du in der Lohnabrechnung.
Last but not least: Sollte dein Arbeitgeber eine Betriebskrankenkasse haben, ist auch das ein freiwilliges Angebot!
Die beliebtesten Ausbildungs- und Studienbereiche.
Quick Facts zur Krankenversicherung
Als dualer Student bist du beitragspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung
Vom Bruttolohn werden 7,3% plus Zusatzbeiträge für die Krankenversicherung abgezogen
Durch die Sozialversicherungspflicht im dualen Studium sammelst du bereits Anspruch auf Rente und Arbeitslosenversicherung