duales Studium zum Bauingenieurwesen (m/w/d)
Stadt Wittstock/Dosse
- Der Bürgermeister -
Die Stadt Wittstock/Dosse liegt im Nordwesten des Landes Brandenburg an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist familien- und kinderfreundlich und bietet den Einwohnern ein lebens- und liebenswertes Umfeld. Sie gehört zu den schönsten Kleinstädten im Norden Brandenburgs mit einem historischen Stadtkern und vielen Sehenswürdigkeiten, die die spannende Geschichte erlebbar machen. Die gute Lage und eine direkte Autobahnanbindung gewährleisten kurze Wege zu den Ballungszentren Berlin, Hamburg und Rostock.
Die Stadt Wittstock/Dosse bietet ab dem 01.08.2025 ein
duales Studium im Bauingenieurwesen (m/w/d) an.
Im dualen Studiengang Bauingenieurwesen geht es um die Planung, den Bau und den Betrieb von Bauwerken, schwerpunktmäßig um die des Hoch- oder Tiefbaus. Die hohe Praxisnähe des dualen Studienganges Bauingenieurwesen ermöglicht einen frühen Einstieg in die Berufswelt. So kann theoretisch Erlerntes direkt in den Praxisphasen im Bauamt der Stadt Wittstock/Dosse angewendet werden. Die dual Studierenden lernen in 8 Semestern (4 Jahre), Bauwerke zu planen, zu entwerfen, zu berechnen und den Bauprozess zu organisieren.
Das duale Studium erfolgt über die Fachhochschule Potsdam (FH Potsdam) in Kooperation mit der Stadt Wittstock/Dosse. Die FH Potsdam bildet seit 25 Jahren im Fachbereich Bauingenieurwesen junge Menschen zu Bauingenieurinnen und Bauingenieuren aus.
Bei dem Studium handelt es sich um ein praxisintegrierendes duales Studium. Die Semesterzeiten werden in der Hochschule absolviert. Im 5. und 8. Semester sind laut des Regelstudienplans die Praxisphasen integriert, in denen Aufgaben unmittelbar aus der beruflichen Praxis beim Bauamt der Stadt Wittstock/Dosse bearbeitet werden. Wünschenswert ist es, wenn nach dem Grundstudium der Schwerpunkt auf das Verkehrswesen und den Verkehrswegebau gelegt wird.
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Sie bringen mit:
· Hochschulzugangsberechtigung, z. B. Abitur oder Fachabitur oder den Nachweis eines als gleichwertig
anerkannten Bildungsabschlusses mit guten Noten – insbesondere in Mathematik und Physik oder
gleichwertig anerkannte berufspraktische Vorbildung
· Interesse an Konstruktionen, Baumaterialien und Statik
· die Bereitschaft, früh Verantwortung in den vielfältigen Projekten der Stadt Wittstock/Dosse zu über
nehmen
· hohe Motivation, Studium und Praxis zu verbinden
· ein überzeugendes Auftreten, starke Kommunikation und Selbstständigkeit
· Spaß an Teamwork
· persönliches Engagement und Verantwortungsbereitschaft
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Unser Angebot:
· eine gute Betreuung durch kompetente Ausbildungsverantwortliche
· Kostenübernahme der Studiengebühren
· Gute Übernahmechancen in ein Arbeitsverhältnis nach gutem Abschluss des Studiums
· flexible Arbeitszeitregelungen
· ein tiefer Einblick in die Aufgabengebiete des städtischen Bauamtes
· die monatliche Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVSöD
· vermögenswirksame Leistungen
· betriebliche Altersvorsorge
· betriebliches Gesundheitsmanagement
· Entwicklungs- und Übernahmemöglichkeiten nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss
Fühlen Sie sich angesprochen?
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Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen, aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Beurteilungen und Referenzen usw.) unter dem Kennwort „duales Studium- Bauingenieur- 2025“ bis zum 31.01.2025 an:
per Mail: E-Mail schreiben (https://mailto:E-Mail schreiben) (nur im PDF-Format)
postalisch: Stadt Wittstock/Dosse
Markt 1 in 16909 Wittstock/Dosse
Für organisatorische Fragen steht Ihnen Frau Höppner unter 03394/429-220 oder per E-Mail unter E-Mail schreiben gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Studium wenden Sie sich bitte an Herrn Sichel unter 03394/429-140 oder per E-Mail unter E-Mail schreiben.
Wir bitten um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden können, wenn ein adressierter, ausreichend großer und frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Wittstock/Dosse im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten (z. B. Fahrt- und Bewerbungskosten) nicht übernimmt. Die Informationen nach Art. 13 DSGVO finden Sie hier (https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/86677e3ece1b84411df867ee9db89eea42257/2024-01-15_Datenschutz.pdf) .
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