Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Es hat geklappt: Du hast beim Vorstellungsgespräch überzeugt und jetzt den lang ersehnten Ausbildungsvertrag in der Tasche. Wäre da nicht der kleine finanzielle Schönheitsfehler: Das Ausbildungsgehalt ist nicht so üppig, dass du deinen Lebensunterhalt alleine bestreiten könntest. Die gute Nachricht: Sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, kannst du durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) deine Grundversorgung sichern. Hier erfährst du, wie hoch dieser Zuschuss ist, in welchem Fall du ihn für welchen Zeitraum bekommst und welche Pflichten damit verbunden sind.
Wer hat Anspruch auf Berufsausbildungshilfe?
Die Ausbildungsgehälter unterscheiden sich sehr voneinander – so bekommst du während deiner Ausbildung als Florist/in monatlich weniger Gehalt als bei einer Fachinformatikerlehre. Die Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB – schafft Abhilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommst du einen Finanzzuschuss von der Bundesagentur von Arbeit, der dich während deiner Ausbildung unterstützt:
- Du musst deine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machen.
- Du kannst während der Ausbildung nicht mehr bei deinen Eltern wohnen, weil dein Ausbildungsbetrieb von dort aus zu schwer zu erreichen ist oder du aufgrund sozialer Schwierigkeiten ausziehen musst. In dem Fall musst du selber für ein Zimmer oder eine Wohnung aufkommen und wirst entsprechend unterstützt. Bist du verheiratet oder hast schon ein Kind, bekommst du die Unterstützung auch, wenn du nicht bei, aber in der Nähe der Eltern wohnst.
Außerdem musst du belegen können, dass nicht die Möglichkeit besteht, dass deine Eltern oder dein Partner dich bei der Bestreitung deines Lebensunterhaltes unterstützen. Entscheidend ist bei der Berechnung des Anspruches für die Berufsausbildungsbeihilfe sowohl dein Einkommen als auch das Einkommen dieser Personen.
Absolvierst du eine schulische Ausbildung, steht dir keine Berufsausbildungsbeihilfe zu! Wie du die schulische Ausbildung finanzierst, erfährst du hier.
Höchstsatz der Berufsausbildungsbeihilfe
Der BAB-Höchstsatz liegt seit August 2022 bei 781 Euro pro Monat (Quelle: bafoeg-aktuell.de). Grundsätzlich wird für jeden Einzelfall individuell berechnet, wie viel Berufsausbildungsbeihilfe den Auszubildenden zusteht. Die Bundesagentur für Arbeit berechnet zunächst den Gesamtbedarf. Dieser setzt sich aus dem Grundbedarf und verschiedenen Zuschlägen wie Fahrtkosten oder dem Bedarf für Arbeitskleidung zusammen. Von diesem Gesamtbedarf wird dein anrechenbares Einkommen als Azubi und das deiner Eltern inklusive festgelegter Freibeträge abgezogen. Wenn nach Abzug des Gehalts ein positiver Betrag übrig bleibt, wird dir dieser Betrag monatlich als BAB ausgezahlt.
Jetzt wird's konkret: Rechenbeispiel für die BAB
Lisa ist 18 Jahre alt, Einzelkind und musste für ihre Ausbildung von Chemnitz nach Berlin umziehen. Sie bekommt für ihre Ausbildung als Tiermedizinische Fachangestellte im ersten Ausbildungsjahr 680 Euro monatlich. Das Zimmer, in dem sie wohnt, kostet 480 Euro. Ihre Mutter ist Hausfrau, der Vater verdient 3.250 Euro. Lisa zahlt für ihr Monatsticket 58 Euro monatlich. Es ist ihre erste Ausbildung, Arzthelferin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und ihr Wohnort ist so weit entfernt von ihren Eltern, dass tägliches Pendeln nicht zumutbar wäre: Sie hat also ein grundsätzliches Anrecht auf BAB. Wie hoch die Förderung sein wird, wird folgendermaßen berechnet:
Lisas Lebensunterhalt | |
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Grundbedarf | 421 Euro |
Mietpauschale | + 360 Euro |
Bedarf für Arbeitskleidung | + 15 Euro |
Fahrtkosten ÖPNV | + 58 Euro |
Anrechenbare Kosten Lebensunterhalt | = 854 Euro |
Lisas Einkommen | |
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Ausbildungsvergütung | 680 Euro |
Freibetrag eigene Unterkunft | – 80 Euro |
Anrechenbares Einkommen Lisa | = 600 Euro |
Einkommen von Lisas Eltern | |
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Einkommen der Eltern | 3.250 Euro |
Grundfreibetrag Einkommen Eltern | – 2.415 Euro |
Freibetrag Unterkunft Lisa | – 856 Euro |
Einkommen abzgl. Freibeträge | – |
Anrechenbares Einkommen (– 50 %) | = 0 Euro * |
Hier gibt es kein anrechenbares Einkommen der Eltern, da der Freibetrag von 3.271 Euro (2.415 + 856 Euro) das Einkommen von 3.250 Euro übersteigt (würde das Einkommen den Freibetrag übersteigen, wäre es zu 50 % anzurechnen).
Die anrechenbaren Einkommen werden nun vom Gesamtbedarf abgezogen – was übrig bleibt, wird Lisa für die Dauer der Ausbildung monatlich von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Dieser Betrag gilt für das erste Ausbildungsjahr; je nachdem, was Lisa im zweiten Jahr verdient, könnte der Anspruch geringer werden oder ganz erlöschen.
Errechnung BAB Lisa | |
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Anrechenbarer Lebensunterhalt | 854 Euro |
Anrechenbares Einkommen Lisa | – 600 Euro |
Anrechenbares Einkommen der Eltern | entfällt |
Monatliche BAB | = 254 Euro |
Quelle: angelehnt an Beispiel von haufe.de
Dauer und Fristen der BAB
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird dir in der Regel für die ganze Dauer der Ausbildung gezahlt. Achte darauf, dass du rechtzeitig, das heißt vor Beginn der Ausbildung, den entsprechenden Antrag bei der Agentur für Arbeit stellst. Versäumst du es, dich rechtzeitig darum zu kümmern, und beantragst die BAB erst während deiner Ausbildung, bekommst du zwar rückwirkend etwas gezahlt – aber nur für den Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Da du ja im Laufe deiner Ausbildung immer mehr verdienst, solltest du außerdem beachten, dass sich die BAB immer neu berechnet und unter Umständen dein Anspruch erlischt.
Diese Unterlagen brauchst du für den Antrag
Wenn du Geld bekommen willst, passiert das natürlich nicht einfach so – es bringt gewisse Pflichten mit sich. Es ist wichtig, dass du wahrheitsgemäße Angaben machst, und sofort Bescheid gibst, wenn sich irgendetwas relevantes bei dir ändert. Dazu gehört zum Beispiel, wenn du deine Ausbildung abbrichst, länger krank bist oder du während der Ausbildung schwanger wirst.
Außerdem benötigst du folgende Unterlagen für deinen Antrag:
- unterschriebenen Ausbildungsvertrag
- Fragebogen zum Ausbildungsbetrieb
- Mietvertrag
- Nachweise über das Einkommen der Eltern vor zwei Jahren: Steuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung oder vergleichbare Nachweise
- ggf. Nachweis über das Einkommen des Ehepartners vor zwei Jahren: Steuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung oder vergleichbare Nachweise
Deinen Antrag auf Ausbildungsbeihilfe kannst du dann online bei der Arbeitsagentur beantragen.
Noch Fragen?
Habe ich auch ein Anrecht auf BAB, wenn ich eine Ausbildung im Ausland mache?
Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein: Wenn du einen Teil deiner Ausbildung im Ausland verbringst, darf der Aufenthalt nicht länger als ein Jahr dauern, und die Dauer muss im Hinblick auf die Ausbildungszeit angemessen sein. Findet die vollständige Ausbildung im Ausland statt, wirst du gefördert, wenn das für dein Berufsziel besonders wichtig ist und dazu einer Ausbildung in Deutschland gleichgestellt ist.
Muss ich die BAB zurückzahlen?
Nein, die BAB musst du nicht zurückzahlen – auch nicht, wenn du deine Ausbildung abbrichst.
Was passiert, wenn ich die Ausbildung abbreche?
Wenn du deine Ausbildung nicht beendest und eine neue beginnst, bekommst du nur nochmal BAB, wenn ein berechtigter Grund für die Lösung des Ausbildungsvertrags besteht. Dazu zählt zum Beispiel, wenn deine Gesundheit bei der Tätigkeit nicht mitspielt.
Wenn ich eine zweite Ausbildung anfange – bekomme ich dann auch BAB?
Das hängt davon ab, ob es einen triftigen Grund gibt dafür, dass du noch eine Ausbildung machst. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du mit deiner ersten Ausbildung keinen Anspruch auf dem Arbeitsmarkt hast. Das ist eher selten der Fall – eine Alternative könnte Wohngeld sein, das du beantragen kannst, wenn dir „dem Grunde nach“ eben keine BAB mehr zusteht.
Die beliebtesten Ausbildungs- und Studienbereiche.
Werde ich auch gefördert, wenn ich keine deutsche Staatsbürgerschaft habe?
Ja, auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft kannst du gefördert werden. Hierfür gelten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen – zum Beispiel, dass du aus einem EU-Land kommst, einen bestimmten Aufenthaltsstatus besitzt oder ein Elternteil seit mindestens drei Jahren in Deutschland arbeitet. Da die Gesetze und deren Auslegungen sehr vielschichtig sind, informiere dich am besten direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.
Neben der BAB kannst du noch weitere Zuschüsse bekommen. Bei Azubi.de bekommst du einen Überblick über alle finanziellen Hilfen.